Subjekthilfe-Fonds «Direkthilfe für Seniorinnen und Senioren»
Soziales
Mit dem Subjekthilfe-Fonds «Direkthilfe für Seniorinnen und Senioren» leistet die Winterhilfe finanzielle Subjekthilfe für armutsbetroffene Menschen ab 55 Jahren. Nach einer sorgfältigen Prüfung und individueller Bedarfsabklärung im Rahmen der Sozialberatung leistet die Winterhilfe die notwendige Unterstützung. Die finanzielle Einzelfallunterstützung dient schwerpunktmässig zur Überbrückung von Notlagen und für Leistungen und Hilfsmittel, die nicht oder nur teilweise über Versicherungen (AHV/EL, Krankenkasse, IV etc.) abgerechnet werden können.
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